- Überkreuzverflechtung
- personelle Verflechtung von Unternehmungen, bes. bei der AG.- Beispiel: Mitglieder des Vorstands einer Bank-AG werden in den Aufsichtsrat einer Industrie-AG berufen und umgekehrt (nach § 100 AktG kann nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrats einer AG sein, wer ⇡ gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, falls deren Aufsichtsrat bereits ein Vorstandsmitglied der AG angehört).
Lexikon der Economics. 2013.